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AGB Heilpraktiker

 

  • 1 Anwendungsbereich
  1. a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
  • 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten, unter Berücksichtigung von evtl. Behandlungsverboten und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausalfunktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

  • 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Honorierung des Heilpraktikers gem. § 4 ff bleibt davon unberührt.

  • 4 Honorierung des Heilpraktikers

a) Das Honorar berechnet sich in Anlehnung an die GebüH. Für die komplette Honorarzahlung ist der Klient in der Eigenverantwortung und muss sich evtl. Zuzahlungen von den entsprechenden Stellen, z.B. private Krankenversicherung oder andere Stellen erstatten lassen. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Klienten ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Zahlungsverzug tritt automatisch nach Ablauf von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ein.

b) Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Std. vorher) abgesagte Termine werden voll berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mind. 24 Std. vor dem vereinbarten Termin absagt. Dies gilt auch für telefonische Beratungstermine.

  • 5 Honorierung durch eine Abo-Vereinbarung

a) Der Klient erhält hiermit einen Jahresvertrag (Beginn ist jeweils der 1. Behandlungstag) von 12 Anwendungen oder Beratungen mit einem Nachlass von 10 %.

b) Das Honorar ist jeweils zum 01. eines Kalendermonates fällig.

c) Sollte der Klient den Vertrag nicht vor Ablauf von 3 Kalendermonaten kündigen, verlängert sich dieser um jeweils 1 Jahr.

d) Die AGB gelten uneingeschränkt auch für die Vereinbarung gem. § 5.

e) Das Rücktrittsrecht bei der Abo-Vereinbarung ist 14 Tage nach Abschluss. Dies betrifft jedoch nur die Abo-Vereinbarung und keine anderen Bestandteile der AGB.

  • 6 Honorarerstattung durch Dritte

 

Der Klient ist gem. § 4 Abs. a für die Honorarzahlung eigenverantwortlich. Erstattungen oder Teilerstattungen durch Dritte muss der Klient mit seiner Krankenkasse oder einer anderen Stelle selbst verrechnen.

 

 

  • 7 Schweigepflicht

a) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, Beratung und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist.

c) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über Leistungen, Patientendaten und Abrechnungen. dem Patienten stehen diese Daten zur Einsicht (kostenpflichtig) zur Verfügung.

d) Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger kann auch eine Ausfertigung der Rechnung, welche die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer jeden Einzelbetrag und Angaben über Heilmittel enthält, vereinbart werden. Der Patient wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht bedeutet und dem schriftlichen Auftrages des Patienten grundsätzlich widerspricht. Hierdurch wird eine entsprechende Gebühr gem. GebüH erhoben.

  • 8 Datenschutz

Personen- und Therapiebezogene Daten werden unter entsprechender Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben (DSGVO) dokumentiert, verwertet und gespeichert. s. hierzu auch Datenschutzbedingungen 

  • 9 Meinungsverschiedenheiten

a) Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

b) Der Gerichtsstand ist der Praxisort des Heilpraktikers.

  • 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder AGB ungültig oder nicht sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzten, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.